Basierend auf echtem Schweizer Recht

Eine Rechtsfrage? Wir nennen euch den echten Gesetzesartikel — nicht irgendeine Vermutung.

OR, Arbeitsrecht, MWSt, Datenschutz, Miete — mit den passenden Bundesgerichtsentscheiden, in einfacher Sprache erklärt.

Goldene Gerechtigkeits-Waage

So sieht eine Antwort aus

Konkret. Belegt. Verständlich.

Mitarbeiter ist krank, muss ich Lohn zahlen?
§ FocusRecht Antwort Art. 324a OR ↗

„Wird der Arbeitnehmer aus Gründen, die in seiner Person liegen, wie Krankheit … ohne sein Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert, so hat ihm der Arbeitgeber … den darauf entfallenden Lohn zu entrichten.“

— Art. 324a Abs. 1 OR

Im Klartext

Ja. Ist eine Mitarbeiterin unverschuldet krank, müssen Sie den Lohn weiter zahlen — im ersten Dienstjahr mindestens drei Wochen, danach für eine „angemessene längere Zeit“ (Berner/Basler/Zürcher Skala). Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis dauert länger als drei Monate.

BGE 4A_517/2010 — passender Präzedenzfall

Das Bundesgericht bestätigt die Anwendung der kantonalen Skalen zur Bemessung der Lohnfortzahlungsdauer.

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Diese Recherche wurde durch KI erstellt und kann Fehler enthalten. Rechts-Information, keine Rechtsberatung — eine rechtliche Absicherung durch eine qualifizierte Anwältin / einen qualifizierten Anwalt wird dringend empfohlen.

§

Echte Gesetzesartikel

Immer mit konkreter Fundstelle — nicht mit vagen Vermutungen.

Bundesgerichtsentscheide

Passende Präzedenzfälle als Beleg zu jeder Antwort.

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